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Salzachtalstraße 7

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Österreich

 
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Honorar Physiotherapie

Die Verordnung muss in der Regel vor Behandlungsbeginn beim Chefarzt bewilligt werden.
Diese Bewilligung erledigen wir gerne für Sie.
Nach einer abgeschlossenen Behandlungsserie erhalten Sie Ihre Rechnung.
Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Haben Sie eine Zusatzversicherung, die ambulante Leistungen rückerstattet, wird der Selbstbehalt von dieser oft zur Gänze übernommen.
Für Fragen stehen wir gerne telefonisch unter 06245/88488 zur Verfügung.


Honorar Osteopathie

Osteopathische Behandlungen sind leider (noch) keine Leistung gesetzlicher Krankenkassen.
Private Zusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen 80% des Behandlungshonorars.
Aus berufsrechtlichen Gründen ist auch für eine Osteopathische Behandlung eine Verordung von Ihrer ÄrztIn einzuholen.


Honorar Vitalfeldtherapie

Vitalfeldmessungen und -behandlungen sind leider (noch) keine Leistung gesetzlicher Krankenkassen.
Haben Sie eine Zusatzversicheung abgeschlossen, die ambluante Leistungen übernimmt, wird in vielen Fällen 80% des Behandlungshonorars rückerstattet (z.B. UNIQA). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer versicherung.