Salzachtalstraße 7
5400 Hallein
Österreich
Die Verordnung muss in der Regel vor
Behandlungsbeginn beim Chefarzt bewilligt werden.
Diese Bewilligung
erledigen wir gerne für Sie.
Nach einer abgeschlossenen Behandlungsserie erhalten Sie Ihre Rechnung.
Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Haben Sie eine Zusatzversicherung, die
ambulante Leistungen rückerstattet, wird der Selbstbehalt von dieser oft
zur Gänze übernommen.
Für Fragen stehen wir gerne telefonisch unter 06245/88488 zur Verfügung.
Osteopathische Behandlungen sind leider (noch) keine Leistung gesetzlicher Krankenkassen.
Private Zusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen 80% des Behandlungshonorars.
Aus berufsrechtlichen Gründen ist auch für eine Osteopathische Behandlung eine Verordung von Ihrer ÄrztIn einzuholen.
Vitalfeldmessungen und -behandlungen sind leider (noch) keine Leistung gesetzlicher Krankenkassen.
Haben Sie eine Zusatzversicheung abgeschlossen,
die ambluante Leistungen übernimmt, wird in vielen Fällen 80% des
Behandlungshonorars rückerstattet (z.B. UNIQA). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer versicherung.
Termine nach Vereinbarung
Bürozeiten:
Montag - Freitag von 8:00 - 12:00
Salzachtalstaße 7
5400 Hallein
+43 (0)6245 / 88488
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